Die Europäische Kommission hat kürzlich eine gezielte Konsultation eröffnet, um Input von Interessengruppen zu den Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI Models, GPAI) im Rahmen des EU AI Act zu sammeln.
Das Ziel dieser Konsultation ist es, Klarheit über die Anwendung der GPAI-Bestimmungen des AI Act zu schaffen. Die Kommission sucht insbesondere Feedback zu Definitionen, den Verantwortlichkeiten von Anbietern und Anforderungen für die Platzierung solcher Modelle auf dem Markt.
Parallel dazu hat das KI-Büro (AI Office) vorläufige Leitlinien veröffentlicht, die bereits Themen wie die Definition eines GPAI-Modells, die Bestimmung, wer als Anbieter gilt (auch nach Änderungen durch Dritte), und die Schätzung des notwendigen Trainingsaufwands (Compute) adressieren.
Das Feedback aus der Konsultation wird verwendet, um endgültige Leitlinien der Kommission zu erstellen, die erläutern, wie die Regeln für GPAI-Modelle interpretiert und durchgesetzt werden.
Die Konsultation ist bis zum 22. Mai geöffnet. Die finalen Leitlinien und ein geplanter Verhaltenskodex für GPAI-Modelle werden vor August 2025 erwartet.
Für Anbieter und Nutzer von KI-Modellen ist die Teilnahme an oder zumindest die Beachtung der Ergebnisse dieser Konsultation wichtig, da die Leitlinien, auch wenn sie nicht rechtsverbindlich sind, einen klaren Hinweis auf die zukünftige Auslegung und Durchsetzung der AI Act-Regeln geben.