EU AI Act: Neue FAQ der Kommission zu Artikel 4 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

EU AI Act: Neue FAQ der Kommission zu Artikel 4 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 2. Februar 2025 trat Artikel 4 des EU AI Act in Kraft. Dieser verpflichtet Anbieter und Nutzer von KI-Systemen dazu, sicherzustellen, dass alle involvierten Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die Europäische Kommission hat hierzu eine umfassende Sammlung von Fragen und Antworten veröffentlicht, die die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten näher erläutert. (Digital Strategy)

Was bedeutet KI-Kompetenz gemäß Artikel 4?

Laut Artikel 3 Absatz 56 des AI Act bezeichnet “KI-Kompetenz” die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und betroffenen Personen ermöglichen, KI-Systeme informiert einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und potenziellen Schäden bewusst zu sein.

Wer ist von den Anforderungen betroffen?

Die Verpflichtung zur Sicherstellung von KI-Kompetenz betrifft nicht nur festangestellte Mitarbeitende, sondern auch andere Personen, die im Auftrag eines Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Auftragnehmer, Dienstleister oder Kunden, die direkt mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.

Wie kann die Einhaltung von Artikel 4 gewährleistet werden?

Der AI Act schreibt keine spezifischen Schulungsformate oder -methoden vor. Stattdessen wird ein flexibler Ansatz empfohlen, der folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Allgemeines Verständnis von KI: Was ist KI, wie funktioniert sie und welche Systeme werden im Unternehmen eingesetzt?
  • Rolle des Unternehmens: Ist das Unternehmen Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen?
  • Risikobewertung: Welche Risiken gehen von den eingesetzten KI-Systemen aus und wie können diese mitigiert werden?
  • Anpassung an Zielgruppen: Berücksichtigung des technischen Wissens, der Erfahrung und des Schulungsbedarfs der betroffenen Personen.

Ein formaler Nachweis des Wissensstands der Mitarbeitenden ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Unternehmen sicherstellen, dass die vermittelten Inhalte angemessen sind und den spezifischen Kontext sowie die Zielgruppen berücksichtigen.

Ressourcen und Unterstützung durch die EU

Zur Unterstützung der Umsetzung von Artikel 4 hat das EU AI Office verschiedene Ressourcen bereitgestellt:

  • Fragen-und-Antworten-Sammlung: Detaillierte Erläuterungen zu den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten von Artikel 4.
  • Living Repository: Eine Sammlung von Praxisbeispielen und Initiativen zur Förderung der KI-Kompetenz in Organisationen.
  • Webinare und Veranstaltungen: Informationsveranstaltungen, wie das AI Pact Webinar, bieten Einblicke in bewährte Praktiken und ermöglichen den Austausch mit anderen Organisationen.

Fazit

Die Förderung von KI-Kompetenz ist ein zentraler Bestandteil des EU-KI-Gesetzes und essenziell für den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen. Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle involvierten Personen über das notwendige Wissen und Verständnis verfügen. Die bereitgestellten Ressourcen der EU bieten dabei wertvolle Unterstützung.


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