11. September 2026
Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU eine neue Pflichtlage für alle Unternehmen, die KI-Chatbots betreiben, KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder synthetische Bilder und Videos einsetzen. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act sind jetzt durchsetzbar. Wer jetzt noch wartet, riskiert Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Was am 2. August 2026 tatsächlich in Kraft getreten ist
Es gibt viel Verwirrung darüber, was der AI Act für KMU wirklich bedeutet. Wichtig zu verstehen: Der sogenannte Digital Omnibus, der im Juni 2026 verabschiedet wurde, hat einige Fristen verschoben. Er betrifft aber ausschließlich Hochrisiko-KI-Systeme, etwa in der Personalauswahl oder Kreditvergabe. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind davon vollständig unberührt.
Laut der offiziellen Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 2. August 2026 sind folgende Pflichten jetzt aktiv:
- Chatbots müssen sich als KI-System zu erkennen geben
- KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte müssen klar gekennzeichnet sein
- Deepfakes und synthetische Bild-, Video- und Audioinhalte brauchen maschinenlesbare Marker
Die Bundesnetzagentur übernimmt in Deutschland ab sofort die Marktüberwachung. Sie kann Unterlagen anfordern, Systeme testen und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen verlangen. Das rechtliche Fundament dafür ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Drei Pflichten, die dich jetzt direkt betreffen
1. Chatbot-Kennzeichnung
Wenn du auf deiner Website einen KI-gestützten Chatbot betreibst, muss dieser für jeden Nutzer erkennbar als KI-System ausgewiesen sein. Laut Analyse der internationalen Kanzlei Cooley gilt diese Pflicht für alle Betreiber, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ein kurzer Hinweis wie „Du chattest gerade mit einem KI-Assistenten” reicht für den Grundsatz aus. Fehlt dieser Hinweis, haftest du als Betreiber.
2. KI-generierte Inhalte kennzeichnen
Bilder, Texte, Videos oder Audiodateien, die vollständig oder wesentlich durch KI erzeugt wurden und nach außen veröffentlicht werden, brauchen eine klare Kennzeichnung. Die EU-Kommission hat dafür einen offiziellen Satz von Icons bereitgestellt. Dazu kommt die Pflicht zu maschinenlesbaren Markierungen, also digitalen Wasserzeichen oder eingebetteten Metadaten.
Für bestehende Systeme gilt hier eine Übergangsfrist: Bis zum 2. Dezember 2026 müssen die technischen Marker für maschinenlesbare Kennzeichnung umgesetzt sein. Die sichtbare Kennzeichnung für Menschen ist aber bereits jetzt Pflicht.
3. Deepfakes transparent machen
KI-generierte oder wesentlich durch KI veränderte Bilder, Videos und Audioinhalte, die täuschend echt wirken können, müssen als Deepfakes erkennbar sein. Das gilt auch für Marketingmaterial, Produktbilder oder Imagevideos, die mit KI-Tools erstellt wurden.
Praxis-Tipp: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 generiert und bereits veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Alle neuen Inhalte ab diesem Datum sind sofort betroffen.
Was nicht unter die Transparenzpflicht fällt
Die Transparenzpflichten greifen immer dann, wenn KI nach außen sichtbar wird. Rein interne Nutzung, also KI für Recherche, interne Zusammenfassungen oder Code-Generierung für eigene Zwecke, löst in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus. Die Prüfung lautet: Wird das KI-System oder sein Output Kunden präsentiert oder veröffentlicht? Dann ist die neue Lage zu beachten.
Laut Einschätzung der Kanzlei Goodwin gilt das Rückwirkungsverbot: Niemand muss ältere, bereits veröffentlichte Inhalte nachträglich kennzeichnen.
Die Fristenübersicht für KMU
Der AI Act läuft in mehreren Stufen. Hier ist die Kurzversion der relevanten Daten:
- 2. August 2026: Transparenzpflichten für Chatbots, KI-Inhalte und Deepfakes. Jetzt gültig.
- 2. Dezember 2026: Technische Umsetzung von maschinenlesbaren Markierungen und Wasserzeichen für bestehende Systeme.
- 2. Dezember 2027: Hochrisiko-KI nach Annex III (HR, Kredit, Behördenentscheidungen).
- 2. August 2028: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Annex I.
Der aktuelle Handlungsbedarf liegt also klar auf den Transparenzpflichten. Wer bereits einen Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, muss heute prüfen, ob die Kennzeichnungspflichten erfüllt sind.
Vereinfachungen für KMU und kleine Unternehmen
Der AI Act enthält spezifische Erleichterungen für kleinere Unternehmen. Durch den Digital Omnibus wurde die Definition der begünstigten Unternehmen sogar ausgeweitet: Auch sogenannte Small-Mid-Caps mit bis zu 750 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz profitieren von vereinfachten Leitlinien, standardisierten Dokumentationsvorlagen, reduzierten Bußgeldern und dem Zugang zu Regulatory Sandboxes.
Konkret hat die Bundesnetzagentur außerdem das KoKIVO eingerichtet: ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum speziell für KMU, das kostenlos und niedrigschwellig Compliance-Fragen beantwortet. Zudem besteht die Möglichkeit, das neue KI-Reallabor der Bundesnetzagentur zu nutzen, das KMU bei der kontrollierten Entwicklung und dem Test von KI-Systemen unterstützt.
Laut IHK Nürnberg gilt trotzdem grundsätzlich: Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sobald KI nach außen eingesetzt wird. Auch Einzelunternehmer und kleine Betriebe sind betroffen.
Was das konkret für deine Website und deinen Chatbot bedeutet
Wenn du heute einen KI-Chatbot auf deiner Website betreibst oder planst, einzuführen, brauchst du drei Dinge:
- Einen klaren, für Nutzer sichtbaren Hinweis, dass es sich um ein KI-System handelt
- Eine technische Grundlage für maschinenlesbare Kennzeichnung von generierten Inhalten (Übergangsfrist bis Dezember 2026)
- Eine interne Prüfung, welche KI-generierten Inhalte du aktuell veröffentlichst und ob diese als solche gekennzeichnet sind
Für viele KMU bedeutet das auch einen Blick auf bestehende Systeme und Anbieterverträge. Wenn du etwa einen Chatbot-Dienst eingekauft hast, liegt die Betreiberpflicht trotzdem bei dir. Der AI Act unterscheidet hier zwischen Anbietern und Betreibern. Als Betreiber bist du für die Einhaltung verantwortlich, auch wenn ein Drittanbieter die Technologie liefert.
Wichtig: Prüfe jetzt, welche KI-Systeme auf deiner Website oder in deinem Kundenkontakt aktiv sind. Ein kurzes internes Audit ist der einfachste erste Schritt.
Wenn du bei der Einschätzung deiner KI-Nutzung oder der Anpassung bestehender Systeme Unterstützung brauchst, stehen wir dir gerne zur Seite. Wir begleiten KMU dabei, KI-Chatbots und Automatisierungen sowohl funktional als auch rechtskonform umzusetzen. Sprich uns einfach an.
Quellen
- Europäische Kommission: Safer and more transparent AI (2. August 2026)
- Cooley: EU AI Act Transparency Obligations Take Effect 2 August 2026
- Goodwin: EU AI Act Transparency Obligations Now in Force
- IHK Nürnberg: EU AI-Act Transparenz- und Kennzeichnungspflichten ab 2. August
- Symbolic Labs: EU AI Act, Was seit August 2026 für Unternehmen gilt
- Born City: EU-KI-Gesetz, Transparenzpflichten für Chatbots ab 2. August

